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Heilpädagogische Gesellschaft Tirol





Aktivitäten




Einladung zur Generalversammlung

am Dienstag, 15. November 2011 um 19:00 Uhr
im Festsaal der Siegmairschule in Innsbruck


Achtung, in der ausgesandten Einladung hat sich ein Fehler eingeschlichen, die Generalversammlung findet am DIENSTAG, 15.11.2011, am angegegbenen Ort statt!

Tagesordnung:

Download der Einladung zur Generalversammlung als PDF-Dokument.



Rückschau auf den
Schwerpunkttag - Inklusion?! Rhetorik und Realität

Samstag, 09.04.2011, 9:00-16:00 Uhr
PH Tirol, Pastorstr. 7, 6020 Innsbruck



In Zusammenarbeit mit:Link zur Website der PHT

Schulische Integration/Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vollzieht sich derzeit im Spannungsfeld zwischen klar definierten Zielvorstellungen und der Realität im Schulalltag.
Auf Grund der Diskussion in Österreich über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Sonderschulen bzw. Integration von behinderten Schülerinnen/Schülern und der politischen Diskussion über die gemeinsame Schule der 10-14jährigen wurde im Rahmen des Schwerpunkttages diese Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.

Dr. Claudia Niedermair (PH Vorarlberg) hat den Themenbereich aus pädagogischer Sicht beleuchtet, hier finden Sie die Powerpoint-Präsentation zu ihrem Vortrag als PDF-Dokument.
Prof. Dr. Urs Strasser (Hochschule für Heilpädagogik Zürich) brachte den Standpunkt als Heil- und Sonderpädagoge in die Diskussion ein.
In seinem Referat beleuchtete er die Entwicklung der schulischen Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im deutschsprachigen Raum, die Geschichte und Entwicklung der Sonderschulung sowie der Integrations- und der Inklusionsbewegung. Außerdem wurden die damit verbundenen Deklarationen und Visionen sowie deren Wirkung dargestellt. Daraus wurden die Chancen und die Risiken sowie die Gelingensbedingungen für eine inklusive Schule abgeleitet. Es wurde zudem auf die Frage eingegangen, wie ein inklusives Angebot gestaltet werden könnte, um auch Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, deren Inklusion infolge individueller Bedürfnisse speziell anspruchsvoll ist.
Dr. Heinz Gruber (Sektionschef i. R., Bildungsministerium) beleuchtete rechtliche Aspekte der Integration/Inklusion, hier finden Sie die Powerpoint-Präsentation zu seinem Vortrag als PDF-Dokument.
OA Dr. Ingo Stermann (Kinderpsychiatrie Brixen) skizzierte als Kinder- und Jugendpsychologe eine Außensicht auf Schule und Integration.
ABSTRACT:
Die politische und juridisch-normative Direktive zur Umsetzung eines ausnahmslos inklusiven öffentlichen Schulbetriebs erscheint als holistisch und vom Menschenbild der humanistischen Psychologie geprägt, die historisch als Folge und Reaktion auf die totalitären Systeme entstand, welche in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Weltpolitik geprägt hatten.
Die globale Entwicklung und die westlichen Gesellschaften haben sich seither aber deutlich gewandelt, mit ihnen die Rahmenbedingungen und pädagogischen wie psychologischen Anforderungen an den Schulbetrieb. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie als dem Schulwesen nahestehender medizinischer Disziplin ist zu verzeichnen, daß auch die Störungsbilder des sozialpsychiatrischen Spektrums sich quantitativ und qualitativ verändert haben: Störungen der emotionalen Entwicklung, der Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähigkeit „boomen“ und führen zu Verhaltensauffälligkeiten und Veränderungen der Sozialkompetenzen, die mit den Leistungs- und Gruppenanforderungen des öffentlichen Bildungswesens in Konflikt geraten.
Es erscheint diesbezüglich ratsam, den holistischen Anspruch des Inklusionsansatzes kritisch zu reflektieren und jenseits politischer Kalküle seine Umsetzung an den psychosozialen und sozialpsychiatrischen Realitäten auszurichten: Der Autor schlägt eine zweispurige Vorgehensweise vor, bei der
--zum einen der allumfassende Inklusionsanspruch einen „Flatterrand“ an inklusionsanbahnenden Maßnahmen erhält, die sowohl den Bedürfnissen, Defiziten und Fähigkeiten einzelner Individuen und Bevölkerungsgruppen als auch den zivilen Mindestanforderungen des öffentlich-rechtlichen Sozialisationsortes „Schule“ besser gerecht werden;
--zum anderen hält er es für notwendig, den Schutz sozialer Gruppen, die sozialpädagogische Anbahnung von Gruppen- und Beziehungsfähigkeit sowie die Pflege eines zivilen Gemeinsinns als fragile aber unverzichtbare Kulturgüter und mithin als Grundlage bzw. Ziele des öffentlichen Bildungswesens stärker ins Bewußtsein zu heben.